Aktuelles

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3- Jahresfrist für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) soll noch
 2010 abgeschafft werden

Viele Angestellte hoffen auf eine Änderung der 3-Jahres-Frist zum Wechsel von der Gesetzlichen Kranken-
versicherung (GKV) in die PKV. Denn bisher müssen sie drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflicht
grenze verdienen, um das Versicherungssystem wechseln zu können. 

Hier soll nun wieder die alte Wechselregelung, die vor der letzten Gesundheitsreform galt, in Kraft treten.

Dann reicht ein einmaliges Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze für den Wechsel in die PKV aus.


Eine Sonderregelung macht den Wechsel gleich zu Jahresbeginn 2011 möglich.

Voraussetzung ist, dass 
das Gehalt des Wechslers im Jahr 2010 über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro liegt.
 Das geht aus dem Entwurf zum „Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung“ (GKV-FinG) hervor. In dem Gesetzentwurf wird festgehalten, dass die alte Wechselregelung
bereits zum 31. Dezember 2010 wieder in Kraft tritt. Der Entwurf ist im Moment in der Ressortabstimmung und soll vom 
Bundeskabinett im September formell verabschiedet werden.



Sobald diese Regelung in Kraft getreten ist und Sie im Jahr 2010 über der Versicherungspflichtgrenze
verdient haben, haben Sie die Möglichkeit bereits ab Jahresbeginn 2011 in die PKV zu wechseln.

Ein Wechsel in die PKV lohnt sich für diejenigen, die keine schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen haben und von den erheblich besseren Leistungsinhalten einer PKV partizipieren wollen. In vielen Fällen ergibt sich
 neben der Leistungsverbesserung auch noch eine Ersparnis für Arbeitnehmer und  Arbeitgeber. 



Sprechen Sie Ihren Die Werteschöpfer-Berater an, er überprüft gerne ob für Sie ein Wechsel von der GKV in die PKV möglich ist.